Fahrausweiskontrolle
Für die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln benötigen Sie einen gültigen Fahrausweis, der immer mitzuführen und bei einer Ticketkontrolle vorzuzeigen ist. Fehlt ein gültiges Ticket, muss der Fahrgast einen Zuschlag bezahlen.
Gültiger Fahrausweis
Steigen Sie stets mit einem gültigen Ticket in Tram und Bus ein. Das spart Geld und Ärger. In den Libero-Tarifbestimmungen und dem Nationalen Tarif ist unmissverständlich festgehalten, dass jeder Fahrgast beim Betreten des Fahrzeuges, also vor Antritt der Reise, im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein muss. Dies gilt auch für elektronische Tickets: Der Kauf- bzw. Entwertungsvorgang muss vor der tatsächlichen Abfahrt des Fahrzeuges vollständig abgeschlossen sein. Dieser ist abgeschlossen, sobald der Einzelfahrausweis bzw. die getätigte Entwertung in der App verfügbar ist bzw. angezeigt wird.
Es ist oft schwierig zu beurteilen, ob ein Fahrgast versehentlich oder absichtlich ohne gültigen Fahrausweis mit uns reist. Daher machen wir bei der Fahrausweiskontrolle keine Unterscheidung. Wir beurteilen nur, ob ein gültiger Fahrausweis vorhanden ist oder nicht. Mit der Erhebung des Zuschlages unterstellen wir dem Fahrgast nicht, dass er oder sie absichtlich ohne gültiges Ticket unterwegs ist.
E-Ticket vor der Fahrt lösen
Lösen Sie Ihr E-Ticket beziehungsweise aktivieren Sie Ihre Fahrtberechtigung (Check-in) am besten vor dem Einsteigen, damit es/sie auch sicher gültig ist.
Zuschläge und Fristen
Alle Informationen rund um Zuschläge und Zahlungsfristen und zur Mitnahme von Tieren im Überblick.
Zuschläge
Die Höhe der Zuschläge wird anhand der Anzahl Vorfälle der letzten 2 Jahre festgelegt. Dabei wird zwischen «Reisen ohne gültigen Fahrausweis» und «Reisen mit teilgültigem Fahrausweis» unterschieden.
Reisender mit teilgültigem Fahrausweis
Als «Reisender mit teilgültigem Fahrausweis» gilt, wer einen auf dem gesamten Reiseweg an sich gültigen, aber in einem der folgenden konkreten Fälle ungenügenden Fahrausweis vorweisen kann:
- Fehlender Klassenwechsel
- Fehlender oder falscher Zuschlag
- Fahrausweis für falsche Kundengruppe (z.B. Fahrausweis zum halben oder ermässigten Preis ohne Berechtigung)
- Fehlender Streckenwechsel, bzw. abweichende Strecke (jedoch gleiche Abgangs- und Bestimmungsstation resp. Abgangs- und Bestimmungszone; anderer, direkter und vergleichbarer Weg)
Zuschlag für Reisen mit teilgültigem Fahrausweis:
- Zuschlag beim 1. Vorfall CHF 75
- Zuschlag beim 2. Vorfall CHF 115
- Zuschlag beim 3. Vorfall CHF 145
Im Betrag enthalten ist jeweils eine Fahrpreispauschale von CHF 5.
Reisender ohne gültigen Fahrausweis
Als «Reisender ohne gültigen Fahrausweis» gilt, wer keinen über die gesamte Reisestrecke gültigen oder teilgültigen Fahrausweis vorweisen kann. Reisende ohne gültigen Fahrausweis bezahlen den vollen Zuschlag. Ausnahme: Nur den reduzierten Zuschlag bezahlt, wer:
- einen nationalen Fahrausweis vorweisen kann, welcher mindestens zwischen zwei Haltestellen (der befahrenen Strecke) gültig ist.
- bei der Kontrolle einen Fahrausweis des entsprechenden oder eines angrenzenden Tarif- oder Verkehrsbunds vorweisen kann, welcher mindestens für eine Teilstrecke gültig ist.
Zuschlag für Reisen ohne gültigen Fahrausweis:
- Zuschlag beim 1. Vorfall CHF 100
- Zuschlag beim 2. Vorfall CHF 140
- Zuschlag beim 3. Vorfall CHF 170
Im Betrag enthalten ist jeweils eine Fahrpreispauschale von CHF 10.
Zusätzliche Zuschläge
- Missbrauch sowie Angabe falscher Personalien oder Flucht CHF 100
- Nachforschung nach richtigen Personalien usw. je ¼ Std. CHF 25
- Mahnung bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist von 30 Tagen CHF 40
- Fälschungen: jegliche Manipulation an Tickets CHF 200
Zahlungsfristen
- Rechnung: innert 30 Tagen
- Mahnung: innert 10 Tagen
Mitnahme von Tieren
Haustiere dürfen im öV transportiert werden. Für die Fahrt benötigen Sie für jedes Tier einen Fahrausweis 2. Klasse zum reduzierten Preis.
Ausnahmen:
- Kleine Hunde, Katzen und ähnliche zahme Tiere mit Risthöhe bis 30cm dürfen in Transportbehältern kostenlos mitgenommen werden.
- Nutzhunde (Blindenführerhunde, Katastrophenhunde, Militärhunde) werden mit dem entsprechenden Nachweis kostenlos befördert.
Auskünfte für Dritte
Auskünfte für Dritte (volljährige/r Tochter/Sohn oder Andere) sind aus Datenschutzgründen nur mit einer Vollmacht möglich.
Fahrgastrechte: Entschädigung bei Verspätungen im ÖV
Sind Sie mindestens eine Stunde zu spät an Ihrem Reiseziel angekommen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Der Entschädigungsbetrag ist abhängig vom bezahlten Fahrpreis sowie von der Dauer der Verspätung.
Weiterführende Informationen
- Alliance SwissPass: gemeinsame Tarifnebenbestimmungen gemäss T600, Ziffer 12.
- Zu Libero Tarif 651, 10, Ziffer 7.3.
- Zum nationalen Schwarzfahrerregister im öV.