«Der Tramlink ist energieeffizient»

Der Tramlink besticht durch seine Wirtschaftlichkeit. Ein Gespräch mit Projektleiter Stefan Keiser.

23.04.2021

Didier Buchmann

«Der Tramlink ist energieeffizient»

Ab Frühling 2023 erfolgt die gestaffelte Inverkehrsetzung von 20 Zweirichtungs- und 7 Einrichtungsfahrzeugen des Typs Tramlink. Die modernen Fahrzeuge von Stadler Rail bestechen nicht nur durch ihren hohen Fahrkomfort, sondern auch durch ihre Wirtschaftlichkeit. Ein Gespräch mit Projektleiter Stefan Keiser.

 

Wieviel Energie wird für den Betrieb des Tramlink benötigt und wie teilt sich diese auf?

Für die Traktion (Zugkraft), Klimaanlagen und Hilfsbetriebe verbraucht der Tramlink 3.7 kWh/km oder 259 MWh/Jahr. Dies entspricht einer Jahresfahrleistung von 70'000 Kilometern in beladenem Zustand. Dabei fliessen ca. 63 Prozent in die Traktion, 35 Prozent in die Klimaanlagen und die restlichen zwei Prozent in die Hilfsbetriebe.

Zum Vergleich entspricht die aufgewendete Energie eines Tramlink in etwa dem jährlichen Energiebedarf von 15 bis 20 Einfamilienhäusern.

 

Im Tramlink wird eine Klimaanlage verbaut, die sehr umweltschonend arbeitet. Durch was zeichnet sich deren Funktionsweise aus?

Für die Klimatisierung der Fahrzeuge wird eine klimafreundliche Alternative zum bisher verwendeten Kältemittel eingesetzt. Das natürliche Kältemittel R744 (Kohlendioxid/CO2) schädigt das Klima 1430-mal weniger als jenes, das in den heutigen Fahrzeugen verwendet wird (R134a). Zudem können mit dem Kältemittel R744 auch die Wärmepumpen fürs Heizen der Trams betrieben werden, was im Winter zusätzlich Energie spart.

 

Warum braucht eine Klimaanlage so viel Energie?

Für die Klimatisierung des Zweirichtungstramlink wird ca. 35 Prozent des Gesamtenergieverbrauches verwendet. Die maximal 260 Passagiere im Tramlink benötigen bis ca. 2000m3 Frischluft pro Stunde. Diese Frischluft muss eingesogen, filtriert, entfeuchtet und je nach Aussentemperatur beheizt oder gekühlt werden, bevor sie im Tram verteilt wird. Im Winter werden für die Klimatisierung bis 68kW Heizleistung und im Sommer bis 73 kW Kühlleistung benötigt.

Durch die CO2-Messung im Innenraum wird die benötigte Frischluft auf die Anzahl Passagiere angepasst. In den Nebenverkehrszeiten mit weniger Fahrgästen wird nur die erforderliche Frischluft zugeführt und entsprechend Energie eingespart. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein Tram mit nur wenigen Passagieren sich kaum als energieeffizientes Verkehrsmittel erweist.

 

Ein Umstand der beim Einsatz der 27 bestellten Tramlink sicher nicht der Fall sein wird?

Nein. Die neuen Fahrzeuge sind nötig, um der gesellschaftlichen Entwicklung und den damit benötigten Kapazitäten gerecht zu werden. Überdies ersetzen die neuen Fahrzeuge die Vevey-Trams sowie die RBS-Fahrzeuge auf der Linie 6. Strategisch entspricht die Beschaffung der 27 neuen Fahrzeuge der Mobilitätsstrategie des Kantons Bern und unterstützt deren Ziele. Der öffentliche Verkehr und insbesondere das Tram als stadtverträgliches Verkehrsmittel erhält künftig noch mehr Gewicht.

 

Kommen wir noch einmal kurz auf die Klimaanlage zu sprechen. Wie warm soll es im Winter und wie kühl im Sommer in einem Tram überhaupt sein?

BERNMOBIL definiert mit einer Sollwertkurve die Innentemperatur in Abhängigkeit der Aussentemperatur. Im Winter sollen mit einer Jacke bekleidete Passagiere nicht frieren aber auch nicht schwitzen. Ähnliches gilt für die Sommermonate: Die Klimatisierung sollte wahrgenommen werden, ohne aber zu frieren. Z.B ist bei -5°C Aussentemperatur eine Innentemperatur von ca. 16°C oder bei 28°C eine Innentemperatur von ca. 25°C definiert. Die Sollwertkurve wurde auch hinsichtlich der Gesundheit der Passagiere überprüft.

 

Nebst dem Energieverbrauch und den damit verbundenen ökologischen Fragen, kommt bei Beschaffungsprojekten dieser Grössenordnung der Begriff «Nachhaltigkeit» ins Spiel. Was bedeutet dieser und wie wurde die Nachhaltigkeit bei der Tramlink-Bestellung berücksichtigt bzw. sichergestellt?

Die Nachhaltigkeit ist im Rahmen der üblichen Verfahren, die bei öffentlichen Beschaffungen zum Tragen kommen, klar geregelt. Das heisst, damit auch ökologische, ökonomische und soziale Aspekte in einer Beschaffung mit einbezogen sind, fordert der Kanton Bern bei öffentlichen Beschaffungen eine Selbstdeklarationsplicht der Anbieterinnen ein. Diese Selbstdeklaration umfasst die Einhaltung des Arbeitsschutzes, der Gesamtarbeitsverträge, berufsüblichen Vorschriften, Lohngleichheit, Steuerpflichten und Umweltgesetzgebung. Dies gilt auch für Subunternehmer der Anbieterin. Bei Nichteinhalten erfolgt der Ausschluss aus dem Beschaffungsverfahren. Unter dem Strich hat der Tramlink in der Ausschreibung bezüglich Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz am besten abgeschnitten.